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Mittwoch, 5. Mai 2010

Europäische Zulassung für Hinterschnittanker in Naturwerkstein

Wirtschaftlichere Fassaden mit fischer FZP

Hinterschnittanker zur Befestigung von Fassadenplatten aus Naturwerkstein sind heute Stand der Technik. In der neuesten ETA-Zulassungsgeneration werden die Naturwerksteine jetzt in vier Gesteinsgruppen eingeteilt. Erstmals sind damit jetzt in einem Zulassungsdokument praktisch alle relevanten Natursteine abgedeckt, die als Bekleidungsmaterial für Fassaden in Frage kommen. Der fischer FZP erlaubt den Einsatz mit allen in der Zulassung aufgeführten Steinarten auf besonders wirtschaftliche Weise.

In der jetzt aktualisierten Europäischen Technischen Zulassung ETA-05/0266 werden erstmals die Festigkeitswerte der Fassadenplatten mit ihren charakteristischen Eigenschaften berücksichtigt. Dabei wird jetzt auch der Einfluss der Alterung auf die Festigkeitswerte des Natursteins mit einem Expositionsfaktor erfasst.

Naturwerksteinplatten werden häufig als Bekleidungsmaterial für hochwertige hinterlüftete Fassaden, Misch- und Vorhangfassaden eingesetzt. Anforderungen und Bemessung von Fassadenplatten aus Naturwerkstein sindnach DIN 18516-3 geregelt. Zudem existieren seit 1995 allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Hinterschnittanker zur Befestigung von Fassadenplatten. Der Vorteil von Zulassungen für Hinterschnittanker ist, dass diese im Vergleich zu den traditionellen Systemen nicht in eine festgelegte Norm gezwängt wurden und die Leistungsfähigkeit der Hinterschnitttechnik somit ausgeschöpft werden kann. In der Folge lassen sich statische Annahmen und Berechnungen wesentlich einfacher erstellen.

Anwendungsbereiche klar definiert

Die Anforderungen an eine Europäische Technische Zulassung (European Technical Approval – ETA) beruhen auf der Annahme, dass die vorgesehene Nutzungsdauer des Ankers 50 Jahre beträgt. Der Anker ist für Außenbereiche zugelassen, ausgeschlossen ist der Einsatz unter besonders aggressiven Umweltbedingungen, beispielsweise Schwimmbadhallen mit chlorhaltiger Atmosphäre oder Straßentunneln, in denen Enteisungsmittel verwendet werden. Die Naturwerksteine müssen der EN 1469:2004 entsprechen und folgenden Gesteinsgruppen zuordenbar sein:

  • Gruppe I: hochwertige Tiefengesteine wie z.B. Granit, Granitit und Gabbro
  • Gruppe II: Metamorphite mit Hartgesteinscharakter wie Quarzit, Granulit und Gneis
  • Gruppe III: hochwertige Ergussgesteine wie Basalt und Basaltlava
  • Gruppe IV: Sedimentgesteine mit „Hartgesteinscharakter“ wie Kalk- und Sandsteine.

Die Eignung der Gruppe III wird im ersten Schritt über deren Rohdichte definiert. Erstmals werden in der neuen Zulassung auch Basalt und Basaltlava explizit mit eingebunden. So muss Basalt eine Rohdichte von mindestens 2,7 kg/dm³, Basaltlava mindestens 2,2 kg/dm³ aufweisen. Die Gruppe der Sandsteine ist mit einer Mindestrohdichte von 2,1 kg/dm³ definiert. Treten im Material Anisotropieebenen auf, so darf die Biegefestigkeit parallel zur Schichtebene und senkrecht zu den Kanten der Schichtebene um nicht mehr als 50% unterscheiden.

Die Fassadenplatten sind mit vier Ankern in Rechteckanordnung technisch zwängungsfrei auf einer geeigneten Unterkonstruktion zu befestigen. Leibungen können zusätzlich mit Hilfe von Bündigmontageankern und Innenwinkeln befestigt werden. Der fischer Zykon Plattenanker zur rückseitigen Befestigung von Fassadenplatten aus ausgewählten Natursteinen nach EN 1469 hat sich seit seiner Markteinführung als Abstands- und Bündigmontageanker bestens bewährt.

Die maximalen Plattenformate betragen 3,0 m² bei einer maximalen Seitenlänge von 3,0 m. Die minimale Plattennenndicke liegt bei 20 mm, bei Gesteinsgruppe IV und Basaltlava bei 30 mm. Der fischer FZP darf mit metrischem Anschlussgewinde M 6 und M 8 sowie Innengewinde M 6 und einer Nennverankerungstiefe von 12 mm bis 25 mm verwendet werden. Die minimalen Randabstände liegen bei 50 mm für die Fassadenplatten und bei 40 mm für die Leibungsplatten. Die minimalen Achsabstände zwischen zwei Ankern müssen größer als das achtfache der Verankerungstiefe sein, um zu verhindern, dass sich die Ausbruchkegel gegenseitig beeinflussen. Bei Ankern in Abstandsmontage muss die Restwanddicke der Fassadenplatte mindestens 40% der Plattennenndicke betragen.

Im Rahmen der Zulassungsversuche wurde die Brauchbarkeit der Verankerung auf Basis unterschiedlicher Versuchsserien erfolgreich nachgewiesen: Zentrischer Zug, Querzug, Schrägzug, Bauteilversuche, Funktionsfähigkeit unter wiederholter Belastung, unter Dauerlast, unter Frost/Tau-Bedingungen sowie zur Funktionsfähigkeit nach Wasseraufnahme.

Fazit

Die seit Jahresbeginn gültige ETA für Hinterschnittanker in Naturstein berücksichtigt praxisnah alle erforderlichen Parameter zur Befestigung von Naturstein. Erstmals werden die Festigkeitswerte mit den charakteristischen Eigenschaften der jeweiligen Platten sowie der Einfluss aus ihrer Alterung zu Grunde gelegt. Mit der erstmaligen Einbindung von Basalt und Basaltlava lassen sich nun alle Naturwerksteine in einer Zulassung abbilden. In der Folge werden Bemessungen viel einfacher durchführbar. Gleichzeitig lassen sich jetzt so innovative Produkte wie der FZP-Hinterschnittanker von fischer jetzt noch wirtschaftlicher einsetzen. Beides führt in der Praxis zu schnelleren Bemessungen und dünneren Plattenstärken, folglich zu kostengünstigeren Fassaden.

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